Krankenkasse:
Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 400,- € pro Ohr. Wer also ein Hörgerät mit einer einfachen technischen Ausstattung haben möchte, der leistet maximal 10,- € gesetzliche Zuzahlung. Die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse gehört zu unserem Service dazu.
Bei Ihrem ersten Hörgerät haben Sie Anspruch auf die Leistung Ihrer Krankenkasse, wenn eine Hörminderung durch eine Verordnung von einem HNO-Arzt nachgewiesen ist.
Sollten Sie schon Hörgeräte tragen, dann haben Sie nach Ablauf von 6 Jahren auch ohne Verordnung von einem HNO-Arzt Anspruch auf die Leistung Ihrer Krankenkasse. In bestimmten Fällen ist jedoch eine medizinische Abklärung durch einen HNO-Arzt erforderlich.