Eigenanteil:
Wenn Sie sich für eine bessere technische Ausstattung Ihres Hörgerätes entscheiden, dann entstehen zusätzliche Kosten, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Von den Kosten für Ihre Hörgeräte wird die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgezogen, und übrig bleibt Ihr Eigenanteil. Dieser wird Ihnen nach dem Praxistest und nach Ihrer Entscheidung für ein bestimmtes Hörgerät in Rechnung gestellt. Gerne bieten wir Ihnen für Ihren Eigenanteil eine Finanzierungsmöglichkeit an.